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FAQ
Lohnt sich Prophylaxe?
Warum muss ich die Prophylaxe selbst bezahlen?
Wie wird die Praxisgebühr gehandhabt?
Nach welchen Kriterien bezuschusst die Kasse?
Was nützt mein Bonusheft noch?
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Wie lange sind die Wartezeiten in Ihrer Praxis?
Lohnt sich Prophylaxe?
Jederzeit! Wenn Sie rundum mundgesund sind - Ihr Glück, erhalten Sie es!
Durch gezielte Prophylaxe können Schäden verhindert werden, die oft schmerzhaft
und obendrein auch noch teuer sind. Zur Prophylaxe gehört aber mehr als nur das
Zähneputzen zuhause. Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt gehört ebenso zum
"Pflichtprogramm", wenn man sich seine Zähne dauerhaft gesund erhalten möchte.
Bei der Vorsorgeuntersuchung können wir nicht nur Ihr individuelles Kariesrisiko
ermitteln und Ihnen Zahnstein und Beläge entfernen. Wir geben Ihnen auch gerne
Tipps zu einer zahngesunden Ernährung - denn das ist auch ein wichtiger Aspekt
der Prophylaxe.
Wenn Sie bereits Schäden an Zähnen und Zahnfleisch haben - gerade dann ist
Prophylaxe umso wichtiger. Denn wenn man nicht aktiv gegen Bakterien und Keime
vorgeht, kann das viele Beschwerden nach sich ziehen. Aus einer anfangs für den
Patienten harmlos erscheinenden Zahnfleischentzündung kann zum Beispiel
Knochenschwund im Kiefer resultieren, ausgelöst durch die Entzündung, die sich im
Knochengewebe fortsetzt. Denn was die Wenigsten wissen ist, dass das nicht nur
die Zähne selbst wichtig sind, sondern das Zahnfleisch auch eine große Rolle bei
der Mundgesundheit spielt. Bei einer fortgeschrittenen Parodontitis können sogar
völlig gesunde Zähne ausfallen, weil ihnen das Gewebe keinen Halt mehr bietet.
Am besten also, Sie erzählen uns, welches Problem Sie im Mundbereich haben. Denn
die gute Nachricht ist, dass man bei rechtzeitigem Handeln auch scheinbar
hoffnungslose Fälle oft noch retten kann.
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Warum muss ich die Prophylaxe selbst bezahlen?
In die Prophylaxe fließen ständig neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Für
den Gesetzgeber handelt es sich daher um eine eigenständige, neu entwickelte
Leistung, die über die in den Leistungskatalogen erfassten Leistungen hinausgeht.
Eine ärztliche Leistung, die nicht erfasst ist, wird von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht erstattet.
Unbestritten ist aber, dass die Prophylaxe aus ärztlicher Sicht absolut
empfehlenswert ist. Es ist erwiesen, dass Patienten, die regelmäßig eine
Prophylaxe in Anspruch nehmen, gesündere Zähne haben als diejenigen, die
ausschließlich auf die Zahnpflege zuhause setzen.
Gesetzlich Versicherte müssen die gesamten Kosten für die Prophylaxe selber
übernehmen, bei privat versicherten Patienten ist es möglich, dass die
Krankenkasse einen Teil oder sogar den vollen Betrag der Prophylaxe erstattet.
Das hängt vom jeweils gewählten Tarif ab. In wieweit die Beihilfe sich an
den Kosten für die Prophylaxe beteiligt, hängt von der jeweiligen
Beihilfestelle ab.
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Wie wird die Praxisgebühr gehandhabt?
Zweimal im Jahr können Kassenpatienten zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt
gehen, ohne dafür die Praxisgebühr zahlen zu müssen. Auch wenn dabei geröntgt
werden muss oder Zahnstein entfernt wird. Das gilt ebenfalls, wenn bei dieser
Gelegenheit eine Vitalitätsprüfung oder Parodontoseuntersuchung durchgeführt
wird. Muss aber zum Beispiel gebohrt werden, wird die Praxisgebühr fällig.
Die Praxisgebühr (10 €) fällt in jedem Quartal (Kalendervierteljahr) für
gesetzlich Krankenversicherte bei jeder ersten Behandlung durch den Zahnarzt
an. Wer die Praxisgebühr in dem jeweiligen Quartal bereits an einen Zahnarzt
oder zahnärztlichen Notdienst entrichtet hat, muss sie in diesem Zeitraum nicht
noch ein zweites Mal bezahlen - bewahren Sie zu diesem Zweck die Quittung auf
bis das nächste Quartal anbricht!
Für Kinder unter 18 Jahren entfällt die Praxisgebühr gänzlich. Ebenso für
Versicherte, die eine gültige Zuzahlungsbefreiung von ihrer Krankenkasse
vorlegen. Die Praxisgebühr muss auch nicht bezahlen, wer mit seiner Krankenkasse
Kostenerstattung vereinbart hat (die Gebühr wird dann nicht in der Praxis
bezahlt, sondern von der Kasse bei der Erstattung abgezogen).
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Nach welchen Kriterien bezuschusst die Kasse?
Beim befundorientierten Festzuschussmodell (seit 2005) richtet sich der
Zuschuss nicht mehr nach den individuell anfallenden Therapiekosten, sondern
nach dem medizinischen Befund. Alle Versicherten bekommen also bei gleichem
Befund - z. B. bei einem fehlenden Zahn - den gleichen Betrag erstattet.
Dabei ist es irrelevant, ob ein Implantat, eine Brücke oder eine Prothese
eingesetzt wird. Alle Kosten, die über dem Festzuschuss liegen, muss der
Patient selber tragen.
Ein Kriterium bei der Höhe der Bezuschussung ist eine lückenlose Dokumentation
regelmäßiger Kontrolluntersuchungen mit Hilfe des Bonusheftchens.
Es gibt auch eine Härtefallregelung für Geringverdienende, in diesem Fall bezahlt
die Krankenkasse mehr als nur den standardmäßigen Zuschuss. Die Entscheidung, ob
ein solcher Härtefall vorliegt, obliegt der Krankenkasse.
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Was nützt mein Bonusheft noch?
Das Bonusheft dient der Krankenversicherung als Nachweis, dass Sie regelmäßig
die Kontrolluntersuchung bei Ihrem Zahnarzt wahrgenommen haben. Ihre regelmäßigen
Vorsorgeuntersuchungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse durch Zuschüsse
zum Zahnersatz belohnt, sollte dieser einmal notwendig werden. Egal ob es sich
dabei um Brücken, Kronen oder herausnehmbare Prothesen handelt.
Wenn Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorge
nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz um 20%. Über einen
Zeitraum von 10 Jahren wird der Zuschuss um insgesamt 30% erhöht.
Bei Erwachsenen ab 18 Jahren reicht 1 Stempel im Jahr. Experten empfehlen jedoch
einen mindestens zweimal jährlichen Rhythmus der Kontrolluntersuchungen. Bei
Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren sind 2 Stempel pro Jahr nötig um den
Bonus zu erhalten. Entscheidend ist dabei, dass keine Lücken in der Vorsorge
vorliegen.
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Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Die gesetzlichen Krankenkassen kürzen ihre Leistungen, denn sie sind
gesetzlich dazu verpflichtet, nur das Notwendige beim Zahnersatz zu bezahlen.
Je nach Aufwand bezahlen sie einen Festzuschuss, der in der Regel nur einen
geringen Teil der Kosten für den Zahnersatz deckt. Den Rest muss der Patient
selber bezahlen. Eine Zusatzversicherung kann genau hier einsetzen und die
Eigenbeteiligung des Patienten deutlich verringern.
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Wie lange sind die Wartezeiten in Ihrer Praxis?
Natürlich versuchen wir immer, die Wartezeiten für unsere Patienten so gering
wie möglich zu halten. Die Behandlungstermine werden nach Vereinbarung so
vergeben, dass Wartezeiten höchstens 10 Minuten betragen. Dafür ist ein
konsequentes Terminmanagement notwendig, auf das wir in unserer Praxis
großen Wert legen. Deswegen bitten wir auch alle unsere Patienten, sich
vor jedem Besuch wenn möglich rechtzeitig anzumelden. Dass dies im Falle
eines Notfalls nicht möglich ist, versteht sich von selbst, hier handeln
wir selbstverständlich sofort.
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